Gesetzesanträge für 2010
Sowohl Clubs als auch Distrikte sind berechtigt, dem Gesetzgebenden Rat ( Council on Legislation )Gesetzesanträge vorzulegen. Es gibt dabei zwei Formen: Änderungsanträge ( enactments ), die auf eine Änderung der Verfassungsdokumente (RI-Verfassung, RI-Satzung, RC-Verfassung) abzielen, sowie Resolutionen, die keine solche Änderungen beinhalten. Bitte beachten Sie, dass die empfohlene Clubsatzung nicht als Teil der Verfassungsdokumente angesehen wird und daher nur durch Beschluss des RI-Zentralvorstands geändert werden kann.
Sie finden detaillierte Informationen in Artkel 7 der RI-Satzung, in Kapitel 10 des Verfahrenshandbuches 2007.
Was gibt es Neues für den Rat 2010?
Der Gesetzgebende Rat 2007 beschloss eine Reihe von Änderungen für das Legislativverfahren für den Rat 2010, unter anderem eine geänderte Terminfrist zur Einreichung von Gesetzesanträgen ( 31. Dezember 2008 ), Termine für Änderungsanträge ( amendments ), die Definition für fehlerhafte Gesetzesanträge sowie die empfohlene Anzahl einzureichender Anträge pro Distrikt. Weitere Informationen zu diesen Änderungen sind zu finden in What’s New for the 2010 Council.
Terminfrist für die Einreichung von Anträgen zum Council 2010
Die Terminfrist für die Einreichung von Gesetzesanträgen ist verstrichen.
Änderungsanträge (Enactments)
Gesetzesentwürfe, dia auf die Änderung der RI-Verfassung, der RI-Satzung oder der Einheitlichen Clubverfassung abzielen, werden als Änderungsanträge (Enactments) bezeichnet
Resolutionen
Resolutionen drücken in der Regel Meinungen aus oder sprechen Empfehlungen an den RI-Zentralvorstand aus, beantragen aber nicht Änderungen der Verfassungsdokumente. Bei der Formulierung von Resolutionen ist zu beachten, ob eine Resolution eine Entscheidung oder einen Verwaltungsakt fordert, welcher im Ermessen des RI-Zentralvorstandes oder des Generalsekretärs liegt. Falls dies der Fall ist, kann der Verfassungs- und Satzungsprüfungsausschuss (Constitution and Bylaws Committee) befinden, dass der Antrag fehlerhaft gestellt wurde und die Empfehlung aussprechen, die Vorlage nicht dem Rat zur BEschlussfassung vorzugelegen. In manchen Fällen empfiehlt es sich daher, anstatt einer Resolution eine Denkschrift ( memorial ) an den RI-Zentralvorstand einzureichen. Diese Eingaben werden auf jeder Board-Sitzung gehört, so dass es zu einer schnelleren Beschlusslage kommen kann, als wenn die Vorschläge als Resolution verfasst werden. .
Eine Denkschrift ( Memorial to the Board) ist eine Petition an den Vorstand, in einer bestimmten Sache tätig zu werden. In vielen Fällen, in denen eine Revision der Verfassungsdokumente nicht notwendig ist, kann eine solche Eingabe schneller und effizienter ihren Zweck, bzw. die Absicht des Antragstellers erfüllen. Memorials sollten klar als solche gekennzeichnet sein und an den Zentralvorstand in Evanston gerichtet werder. Siehe hierzu auch Bringing matters to the RI Board.
Prüfung durch den Zentralvorstand
Der Verfassungs- und Satzungsausschuss, der hierbei im Namen des Zentralvorstands handelt, prüft alle Gesetzentwürfe, macht die Antragsteller auf etwaige Unstimmigkeiten oder Mängel aufmerksam und empfiehlt nach Möglichkeit eine Berichtigung.
Wird ein Gesetzentwurf nicht vorschriftsmäßig gestellt, kann der RI-Zentralvorstand verfügen, dass der Antrag dem Rat nicht zur Prüfung vorgelegt wird. Ist ein Gesetzentwurf fehlerhaft, kann der RI-Zentralvorstand verfügen, dass der Antrag dem Rat nicht zur Prüfung vorgelegt wird. In beiden Fällen werden die Antragsteller über diesen Sachverhalt informiert und haben die Möglichkeit, beim Rat zu beantragen, dass die Entscheidung des Zentralvorstandes mit einer Zweidrittelmehrheit der Ratsmitglieder widerrufen wird.
Werden weitgehend identische Anträge unterbreitet, so kann der Zentralvorstand den Antragstellern einen Kompromissvorschlag empfehlen. Falls die Antragsteller diesem Kompromissvorschlag nicht zustimmen, kann der Zentralvorstand dennoch die Unterbreitung eines Gegenvorschlags anordnen, der die Zielsetzung der weitgehend identischen Anträge am besten zum Ausdruck bringt.
Falls der Zentralvorstand entscheidet, dass ein Resolutionsantrag „nicht im Rahmen des Programms von RI“ liegt, wird der Antrag nicht an den Rat weitergeleitet. Der Antragsteller wird über diesen Sachverhalt informiert und hat die Möglichkeit, beim Rat zu beantragen, dass die Entscheidung des Zentralvorstandes mit einer Zweidrittelmehrheit der Ratsmitglieder widerrufen wird.
Änderungen von Gesetzentwürfen
Antragsteller können dem Generalsekretär Änderungen an Gesetzentwürfen bis spätestens 31. März 2009 vorlegen, es sei denn, diese Frist wird vom RI-Zentralvorstand (dem in seinem Namen handelnden Verfassungs- und Satzungsausschuss) verlängert.
Veröffentlichung
Bis zum 30. September 2009 schickt der Generalsekretär zehn Exemplare aller ordnungsgemäß eingereichten Gesetzentwürfe an jeden Governor, eine Kopie an alle Mitglieder des Gesetzgebenden Rates sowie eine Kopie an den Sekretär jedes Clubs. Die vorgeschlagenen Gesetzentwürfe werden auch auf der RI-Website (www.rotary.org) veröffentlicht.
Pro und Kontra
Ein Club, eine Distriktkonferenz, der Generalrat oder die Konferenz von RIBI, der Gesetzgebende Rat oder der Zentralvorstand kann dem Rat zu jedem Änderungs- oder Resolutionsantrag eine Erklärung abgeben, Diese Erklärungen können Gesetzentwürfe unterstützen, dagegen Stellung nehmen oder diese kritisch beleuchten und dürfen nicht länger als eine Seite eines normalen Geschäftsbriefes sein. Sie sind dem Generalsekretär spätestens zwei Monate vor der Eröffnung des bevorstehenden Gesetzgebenden Rates (25. Februar 2010) zuzustellen und werden an alle Mitglieder dieses Rates weitergeleitet.
Kontaktinformationen General Secretary
c/o Council Services Section
Rotary International
1560 Sherman Avenue
Evanston, IL 60201 USA
Fax: +1 847-556-2123
Fax: +1 847-866-5507
E-Mail: councilservices@rotary.org