Rotary.org: Einbringen von Vorlagen beim Zentralvorstand

Einbringen von Vorlagen beim Zentralvorstand


Einbringen von Vorlagen beim Zentralvorstand

 
 

Die Hauptaufgabe des Zentralvorstands besteht darin, Grundsatzentscheidungen für RI zu treffen und ihre Umsetzung durch den Generalsekretär zu kontrollieren.

Der Generalsekretär ist leitender Geschäftsführer der Vereinigung und erledigt alle administrativen Angelegenheiten, was dem Vorstand Zeit für andere Aufgaben lässt.

Anhand der folgenden Kriterien lässt sich bestimmen, ob eine Angelegenheit dem Vorstand zur Diskussion und Entscheidung vorgelegt werden sollte.

Folgende Personenkreise oder Organe können Vorlagen beim Zentralvorstand zur Beschlussfassung einreichen:

  • Rotary Clubs (in Form von Bittschriften oder Anträgen zu einer bestimmten Angelegenheit)
  • Distriktkonferenzen
  • Rotary-Institute für RI-Amtsträger
  • Gesetzgebender Rat
  • RI-Ausschüsse
  • Kuratorium der Rotary Foundation
  • Generalrat (RIBI)
  • Amtierende Hauptamtsträger von RI, einschl. Generalsekretär
  • Amtierende RI-Amtsträger
  • Ehemalige Hauptamtsträger von RI
  • Jeder Ausschuss des Zentralvorstands

Mit Ausnahme der o.g. Personen kann keine Einzelperson Vorlagen beim Vorstand einreichen.

Weitere Informationen dazu stehen in Absatz 28.0005–D des Rotary Code of Policies.

Gesetzgebender Rat

Jeder Club und Distrikt hat das Recht, Vorschläge zur Änderung der Verfassungsdokumente und Resolutionen zu formulieren und beim Rat einzureichen.  Näheres zum Gesetzgebenden Rat und dazu, welche Angelegenheiten dem Zentralvorstand statt dem Rat vorgelegt werden sollten, erfahren Näheres siehe hier.